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Selbstzahlerleistungen für Kassenpatienten

Leider habe ich als Privatpraxis keine Möglichkeiten mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Natürlich steht es jedem Patient frei sich vom Arzt seiner Wahl und des Vertrauens behandeln zu lassen. Für diese Leistung erhalten Sie dann eine Rechnung. In der Regel werden diese Kosten jedoch von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.

Sonderregelung mit der IKK Südwest

Seit dem 1.3.2020 übernimmt die IKK Südwest für Ihre Patienten Kosten für Naturheilverfahren, Osteopathie und Chirotherapie in meiner Praxis. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website der IKK. 

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